Straßenaufsichtsorgane

BEITRAG für die Straßenaufsichtsorgane lt. Empfehlungen des ÖRV Pkt. 3.5 der ÖRV Gebührenübersicht
STAO - TK14

Die o.a. geprüften Straßenaufsichts-Organe können zur Terminvereinbarung angesprochen werden. Sie dürfen nur nach den vorliegenden Straßenverkehrsbescheiden unter Weisung der Verkehrspolizei für ÖRV und OÖ.LRV-genehmigte Rennen eingesetzt werden.

Anforderung und Einteilung koordiniert:

  • Claudia Heimann, 0664/9653815